Praxistipps zur Erstellung von Mietverträgen über Gewerberaum

Sie planen die Anmietung einer Gewerbefläche für Ihren Betrieb?

Wie lange wollen Sie sich vertraglich binden?

Entschließen Sie sich für einen befristeten Mietvertrag, so ist dieser in der Regel bis zum Ende der Laufzeit nicht kündbar. Das kann von Vorteil sein, wenn sich Ihre Investitionen armortisieren sollen.

 

Welchen Mietpreis haben Sie kalkuliert?

Bedenken Sie, dass auch bei Umsatzrückgang die vereinbarte Miete zu zahlen ist, gleichgültig, wie sich Ihr Geschäft entwickelt. Außerdem wir Ihr Vermieter auf einer Wertsicherung als Inflationsausgleich bestehen und eine entsprechende Klausel einbauen, mit der sich der Mietpreis am Verbraucherpreisindez orientiert.

Erkundigen Sie sich nach den Betriebs- und Heizkosten. Welche Heizanlage ist für Ihre Fläche vorgesehen?

 

Wie ist der Zustand der Mieträume?

Sollten Sie sich zur Anmietung entschließen, fertigen Sie immer bei Übernahme ein Übergabeprotokoll.

Diese und noch weitere Fragen müssten Sie bedenken, wenn Sie Räume für Ihr Geschäft, Ihre Praxis oder Ihr Büro anmieten wollen. Sie sollten in jeden Fall immer einen Fachmann zu Rate ziehen.

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