Hier halten wir die notwendigen Formulare zum download bereit, die es uns ermöglichen, für Sie tätig zu werden.
1. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.
2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden Ihn damit von der Aufzeichnung einer Viezahl von Einzelentnahmen.
3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse (z.B. individuelle persönliche Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub) zu.
4. Der jeweilige Pauschbetrag stellt einen Jahreswert für eine Person dar. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).
5. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.
6. Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.
Gewerbezweig | ermäßigter Steuersatz | voller Steuersatz | insgesamt | |||
€ | € | € | ||||
Bäckerei | 1.192,00 | 402,00 | 1.594,00 | |||
Fleischerei | 925,00 | 831,00 | 1.756,00 | |||
Gaststätten aller Art | ||||||
a)mit Abgabe von Kalten Speisen | 1.166,00 | 978,00 | 2.144,00 | |||
b)mit Abgabe von kalten und warmen Speisen | 1.608,00 | 1.755,00 | 3.363,00 | |||
Getränkeinzelhandel | 94,00 | 295,00 | 389,00 | |||
Café und Konditorei | 1.152,00 | 643,00 | 1.795,00 | |||
Milch, Milcherzeugnisse, | 643,00 | 67,00 | 710,00 | |||
Fettwaren und Eier | ||||||
Nahrungs- und Genussmittel | 1.313,00 | 750,00 | 2.063,00 | |||
Obst, Gemüse, Südfrüchte | 295,00 | 215,00 | 510,00 |
Es handelt sich hierbei um Jahreswerte für eine Person ohne Umsatzsteuer.
Quelle: BMF-Schreiben vom 12.12.2014, IV A4-S1547/13/10001-02, DOK 2014/1113752