Neue Mindestlohnregelung

Neuregelungen für die Bereiche Baugewerbe und Bauspezialarbeiten sowie Abfallwirtschaft

Mit dem Erlass neuer Rechtsverordnungen im Baugewerbe, der Branche der Bergbauspezialarbeiten und der Abfallbranche wird der Mindeststundenlohn nunmehr verbindlich festgelegt. Damit werden in- und ausländische Arbeitgeber in diesen Branchen gleichermaßen verpflichtet, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen.

 

Baugewerbe

Im Baugewerbe sollen die Mindestlöhne ab dem 01.01.2012 bundesweit stufenweise angehoben werden.

Der derzeitig in Westdeutschland geltende Mindestlohn für Facharbeiter erhöht sich dann um € 0,40  von        € 13,00 auf € 13,40 pro Stunde. Ab 2013 soll eine weitere Anhebung auf dann € 13,70 pro Stunde erfolgen. Im selben Zeitraum soll der Mindestlohn für Fachabeiter in Berlin von € 12,85 zunächst auf € 13,25 und dann auf € 13,55 steigen.

 

Ungelernte Arbeiter sollen ab dem 01.01.2012 anstelle von € 11,00 einen Betrag von € 11,05 pro Stunde erhalten. Eine weitere Anhebung in 2013 ist hier nicht vorgesehen.

 

In Ostdeutschland gilt bereits jetzt ein einheitlicher Mindestlohn für Facharbeiter und ungelernte Arbeiter. Dieser wird ab dem 01.01.2012 von € 9,75 auf € 10,00, ab dem 01.01.2013 um weitere € 0,25 auf         € 10,25 erhöht. Diese Verodnung gilt bis zum 31.12.2013.

 

Bauspezialarbeiten

Ab dem 01.11.2011 erhalten Bergbauspezialisten für fachliche Arbeiten einen Mindestlohn in Höhe von        € 12,81 je Stunde, für einfache bergmännische Arbeiten € 11,53. Diese Verordnung gilt bis zum 31.03.2013.

 

Abfallwirtschaft

Ebenfalls ab dem 01.11.2011 erhalten die Beschäftigten der Abfallwirtschaft einen von € 8,24 auf € 8,33 pro Stunde erhöhten Mindestlohn. Diese Verordnung gilt bis zum 31.03.2012.

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