Gesellschaftsrecht

Wir erstellen und ändern Gesellschaftsverträge, die speziell zugeschnitten sind auf Ihre Bedürfnisse; dabei berücksichtigen wir fachübergreifend rechtliche und steuerliche Aspekte. Ob Freiberufler, wie z.B. Ärzte, eine Kooperation eingehen wollen in Form einer Gemeinschaftspraxis oder nur eine Praxisgemeinschaft,  ob ein Einzelunternehmer aus Haftungsgründen oder zu seiner Verstärkung einen Partner oder zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge Familienangehörige in seine Firma aufnehmen will und deshalb eine Handelsgesellschaft wie eine Kommanditgesellschaft, eine GmbH & Co KG  oder eine GmbH gründen möchte: Dazu können wir unsere Unterstützung anbieten. Auch Gesellschaftsformen wie die UG (Unternehmergesellschaft), die Limited oder die Aktiengesellschaft sind uns nicht fremd.

 

Auch bei dem Weg raus aus einer Gesellschaft (Liquidation, Umwandlung in Einzelunternehmen) und bei der Änderung der Gesellschaftsform unter Anwendung des Instrumentariums, das das Umwandlungsrecht bietet, können wir über die für Sie günstigste Alternative beraten und die Gestaltung übernehmen.

 

Außerdem bereiten wir Gesellschafterbeschlüsse vor, beraten bei Gesellschafterwechsel sowie Ein- und Austritt von Gesellschaftern. Bei Streit unter den Gesellschaftern können wir außergerichtlich streitschlichtend tätig werden oder im Falle einer nicht vermeidbaren gerichtlichen Auseinandersetzung Sie vor der Kammer für Handelssachen des Landgerichts vertreten. 

 

Wir planen mit Ihnen gemeinsam einen Unternehmenskauf oder -verkauf und bereiten die Durchführung vor.